Pflegehilfsmittel richtig beantragen – und bares Geld sparen
Was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen
Pflege kostet nicht nur Zeit und Nerven – sondern auch eine Menge Geld.
Doch was viele nicht wissen: Bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – wenn man sie richtig beantragt.
Ob Alltagshilfen, die körperlich entlasten, oder Materialien, die für Hygiene und Sicherheit sorgen – sie alle gehören zu den Leistungen, die pflegebedürftigen Menschen (bzw. ihren Angehörigen) zustehen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Aber kommen wir erst einmal zu den Grundlagen.
Was sind Pflegehilfsmittel – und wer hat Anspruch darauf?
Finanziert von der Pflegekasse für Versicherte mit Pflegegrad
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person dienen. Sie unterstützen im Alltag – und entlasten gleichzeitig auch die pflegenden Angehörigen.
Bei Pflegemitteln wird unterschieden zwischen:
Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel haben Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen gepflegt werden und bei denen ein entsprechender Bedarf besteht.
Wichtig ist: Für technische Hilfsmittel ist in der Regel ein Rezept vom Arzt und die Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich. Verbrauchshilfsmittel hingegen können Sie direkt über ein Formular beantragen.
Wenn Sie mit Begriffen wie “pflegebedürftig” oder “Pflegegrad” noch nicht vertraut sind, lohnt sich ein Blick in meinen Artikel: „Pflegewissen für Angehörige – 10 wichtige Grundlagen auf einen Blick”
Welche Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – und welche nicht?
Viele hilfreiche Produkte, die Sie im Pflegealltag täglich brauchen, müssen Sie nicht selbst bezahlen – denn sie zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und werden von der Pflegekasse übernommen. Aktuell übernimmt sie hier bis zu 42 € pro Monat.
Kostenlos erhältlich sind:
Und was zählt nicht dazu?

Antrag für Pflegehilfsmittel: So funktioniert’s Schritt für Schritt
Damit Sie die monatliche Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten, müssen Sie bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit der Antrag bewilligt wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Sie haben den Pflegegrad noch nicht beantragt und stehen gerade vor einem Berg aus Formularen und Anträgen? Dann finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um auch die Pflegebürokratie zu meistern: „Pflegegrad beantragen – Ihr Leitfaden durch die Bürokratie”
So stellen Sie den Antrag

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag reibungslos durchgeht?
Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Pflegehilfsmittel zu bekommen, die Ihnen auch wirklich zustehen.
Pflegehilfsmittel im Abo
Pflegehilfsmittel müssen Sie nicht unbedingt selbst besorgen und abrechnen – viele Anbieter bieten monatliche Pakete im Abo an, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Für Sie bedeutet das:
Ein Abo ist also nicht nur zeitsparend, sondern sorgt auch dafür, dass regelmäßig alles Nötige im Haus ist – ohne, dass Sie daran denken müssen.
Häufige Fehler beim Antrag auf Hilfsmittel
Und wie Sie diese Fehler vermeiden
Der Antrag ist eigentlich unkompliziert – trotzdem kommt es in der Praxis oft zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Missverständnissen.
Daher zeigen wir Ihnen hier die häufigsten Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen:
Fazit
Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag
Ob Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ein Duschhocker – Pflegehilfsmittel sind mehr als nur praktische Helfer. Richtig eingesetzt, entlasten sie nicht nur im Alltag, sondern verbessern auch die Pflegequalität und Sicherheit.
Wichtig ist: Viele dieser Hilfsmittel stehen Ihnen kostenlos zu, wenn Sie den Antrag korrekt stellen. Und mit einem Abo-Service sparen Sie sich sogar die Bürokratie.
Sie möchten Ihre Pflegehilfsmittel beantragen – und sicherstellen, dass Sie wirklich alles bekommen, was Ihnen zusteht?
Ich unterstütze Sie dabei Schritt für Schritt – persönlich und ohne Formularkrise.
Für einen strukturierten Einstieg in das Thema Pflege werfen Sie auch einen Blick in meinen Artikel „Ihr Leitfaden für die Pflege von Angehörigen – inkl. Checkliste”. Dort finden Sie einen kompakten Überblick inkl. kostenloser Checkliste.
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Dazu zählen zum Beispiel: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.
Diese sogenannten verbrauchbaren Hilfsmittel können bei der Pflegekasse beantragt werden. Bis zu 42 € pro Monat werden erstattet.
Auch technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Notrufsystem gehören dazu – hier ist allerdings meist eine Zuzahlung nötig.
2. Daten eintragen: Name, Pflegegrad und Wohnsituation der pflegebedürftigen Person sowie Angaben zur Pflegeperson.
3. Wahl der Versorgung: Entweder kaufen Sie die Pflegehilfsmittel selbst und reichen die Rechnungen bei der Kasse ein – oder Sie wählen ein monatliches Pflegepaket über einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
4. Unterschrift nicht vergessen: Vom Pflegebedürftigen oder der bevollmächtigten Person.
5. Antrag abschicken und Bescheid abwarten: Je nach Pflegekasse kann die Bearbeitung ein paar Tage bis wenige Wochen dauern.
Nicht übernommen werden z. B. Alltagsgegenstände wie Waschschüsseln, Toilettenpapier oder Pflegeprodukte wie Cremes und Shampoos. Auch wenn sie im Pflegekontext genutzt werden, gelten sie nicht als Pflegehilfsmittel im Sinne der Kasse.
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde?
Dann schreiben Sie mir einfach eine kurze E-Mail – ich helfe gern weiter.

