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Diese 5 Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – wenn Sie sie richtig beantragen

Pflegehilfsmittel richtig beantragen – und bares Geld sparen

Was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen

Pflege kostet nicht nur Zeit und Nerven – sondern auch eine Menge Geld.
Doch was viele nicht wissen: Bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – wenn man sie richtig beantragt.

Ob Alltagshilfen, die körperlich entlasten, oder Materialien, die für Hygiene und Sicherheit sorgen – sie alle gehören zu den Leistungen, die pflegebedürftigen Menschen (bzw. ihren Angehörigen) zustehen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen,

wie Sie diese ganz einfach beantragen

und was Sie tun können, damit der Prozess ohne unnötigen Papierkram läuft.

Aber kommen wir erst einmal zu den Grundlagen.

Was sind Pflegehilfsmittel – und wer hat Anspruch darauf?

Finanziert von der Pflegekasse für Versicherte mit Pflegegrad

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person dienen. Sie unterstützen im Alltag – und entlasten gleichzeitig auch die pflegenden Angehörigen.

Bei Pflegemitteln wird unterschieden zwischen:

technischen Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hausnotrufsysteme) und

zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel)

Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel haben Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen gepflegt werden und bei denen ein entsprechender Bedarf besteht.

Wichtig ist: Für technische Hilfsmittel ist in der Regel ein Rezept vom Arzt und die Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich. Verbrauchshilfsmittel hingegen können Sie direkt über ein Formular beantragen.

Wenn Sie mit Begriffen wie “pflegebedürftig” oder “Pflegegrad” noch nicht vertraut sind, lohnt sich ein Blick in meinen Artikel: „Pflegewissen für Angehörige – 10 wichtige Grundlagen auf einen Blick”

Welche Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – und welche nicht?

Viele hilfreiche Produkte, die Sie im Pflegealltag täglich brauchen, müssen Sie nicht selbst bezahlen – denn sie zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und werden von der Pflegekasse übernommen. Aktuell übernimmt sie hier bis zu 42 € pro Monat.

Kostenlos erhältlich sind:

Einmalhandschuhe
Schützen vor Keimen und erleichtern die Hygiene – unverzichtbar bei pflegerischen Tätigkeiten.

Schutzschürzen
Halten Kleidung bei der Pflege trocken und sauber, z. B. beim Waschen.

Desinfektionsmittel
Für Hände oder Flächen – wichtig zur Vorbeugung von Infektionen im Pflegealltag.

Bettschutzeinlagen (einmal verwendbar)
Schützen Matratzen bei Inkontinenz und erleichtern die Reinigung.

Mundschutz (z. B. OP-Masken)
Gerade bei Erkältungen oder Pflege von Risikopatienten sinnvoll – schützt beide Seiten.

Und was zählt nicht dazu?

Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren, Duschhocker oder Hausnotrufsystem
Diese müssen Sie gesondert beantragen – meist über den Hausarzt und mit Rezept.

Pflegeprodukte aus dem Drogeriemarkt
z. B. Cremes, Shampoos, Windeln oder Inkontinenzslips

Alltagsgegenstände
wie Küchenrollen, Müllbeutel, normale Reinigungstücher oder Schutzdecken für Sofas – auch wenn Sie sie im Pflegekontext nutzen, gelten sie nicht als Pflegehilfsmittel im Sinne der Kasse.

Medikamente und Verbandsmaterial
Diese fallen in den medizinischen Bereich und werden über die Krankenkasse und ein Rezept abgerechnet.

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Antrag für Pflegehilfsmittel: So funktioniert’s Schritt für Schritt

Damit Sie die monatliche Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten, müssen Sie bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit der Antrag bewilligt wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Pflegegrad: Die zu pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben.

Wohnsituation: Die Pflege findet zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt – nicht in einem Pflegeheim.

Pflegeperson: Es gibt eine private Pflegeperson (z. B. Angehörige), die sich um die pflegebedürftige Person kümmert.

Sie haben den Pflegegrad noch nicht beantragt und stehen gerade vor einem Berg aus Formularen und Anträgen? Dann finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um auch die Pflegebürokratie zu meistern: „Pflegegrad beantragen – Ihr Leitfaden durch die Bürokratie”

So stellen Sie den Antrag

Formular anfordern oder online herunterladen
Die meisten Pflegekassen bieten auf ihrer Website ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen an.

Angaben zur pflegebedürftigen Person eintragen
Dazu zählen Name, Pflegegrad, Versichertennummer und Wohnsituation.

Pflegeperson angeben
Name, Anschrift und ggf. das Verwandtschaftsverhältnis der pflegenden Person müssen hier aufgeführt sein.

Pflegehilfsmittel auflisten oder pauschale Versorgung wählen
Manche Anbieter übernehmen die Abwicklung direkt mit der Pflegekasse und liefern die Produkte monatlich nach Hause. Aber dazu gleich mehr.

Unterschrift nicht vergessen
Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung unterschrieben werden.

Abschicken und auf Rückmeldung warten
Je nach Pflegekasse kann die Bearbeitung ein paar Tage bis wenige Wochen dauern.

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Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag reibungslos durchgeht?

Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Pflegehilfsmittel zu bekommen, die Ihnen auch wirklich zustehen.

Pflegehilfsmittel im Abo

Pflegehilfsmittel müssen Sie nicht unbedingt selbst besorgen und abrechnen – viele Anbieter bieten monatliche Pakete im Abo an, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Für Sie bedeutet das:

Keine Bürokratie: Der Anbieter übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.

Mehr Entlastung: Sie wählen ganz einfach aus, was gerade gebraucht wird – und wenn sich der Bedarf ändert, können Sie das Paket jederzeit anpassen oder kündigen.

Ein Abo ist also nicht nur zeitsparend, sondern sorgt auch dafür, dass regelmäßig alles Nötige im Haus ist – ohne, dass Sie daran denken müssen.

Häufige Fehler beim Antrag auf Hilfsmittel

Und wie Sie diese Fehler vermeiden

Der Antrag ist eigentlich unkompliziert – trotzdem kommt es in der Praxis oft zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Missverständnissen.


Daher zeigen wir Ihnen hier die häufigsten Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen:

Pflegegrad fehlt: Pflegehilfsmittel gibt es nur mit anerkanntem Pflegegrad. Liegt dieser noch nicht vor, sollte er zunächst beantragt werden.

Falsches Formular oder unvollständig ausgefüllt: Achten Sie darauf, das richtige Formular der Pflegekasse zu nutzen – und alle Angaben vollständig zu machen.

Rechnungen auf eigene Faust einreichen: Wenn Sie selbst einkaufen, achten Sie auf eine korrekte Rechnungsstellung (Name der pflegebedürftigen Person, genaue Produktbezeichnung, Datum, Anbieter).

Kein Nachweis der Pflegeperson: Manche Kassen fordern einen Nachweis, wer die Pflege übernimmt – z. B. durch ein formloses Schreiben.

Unklare Bedarfsschilderung: Bei technischen Hilfsmitteln ist oft eine ärztliche Verordnung oder Begründung nötig, warum das Hilfsmittel gebraucht wird.

Fazit

Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag

Ob Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ein Duschhocker – Pflegehilfsmittel sind mehr als nur praktische Helfer. Richtig eingesetzt, entlasten sie nicht nur im Alltag, sondern verbessern auch die Pflegequalität und Sicherheit.

Wichtig ist: Viele dieser Hilfsmittel stehen Ihnen kostenlos zu, wenn Sie den Antrag korrekt stellen. Und mit einem Abo-Service sparen Sie sich sogar die Bürokratie.

Sie möchten Ihre Pflegehilfsmittel beantragen – und sicherstellen, dass Sie wirklich alles bekommen, was Ihnen zusteht?

Ich unterstütze Sie dabei Schritt für Schritt – persönlich und ohne Formularkrise.

Für einen strukturierten Einstieg in das Thema Pflege werfen Sie auch einen Blick in meinen Artikel „Ihr Leitfaden für die Pflege von Angehörigen – inkl. Checkliste”. Dort finden Sie einen kompakten Überblick inkl. kostenloser Checkliste.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige.

Dazu zählen zum Beispiel: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.
Diese sogenannten verbrauchbaren Hilfsmittel können bei der Pflegekasse beantragt werden. Bis zu 42 € pro Monat werden erstattet.

Auch technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Notrufsystem gehören dazu – hier ist allerdings meist eine Zuzahlung nötig.
1. Formular besorgen: Auf der Website Ihrer Pflegekasse herunterladen oder telefonisch anfordern.

2. Daten eintragen: Name, Pflegegrad und Wohnsituation der pflegebedürftigen Person sowie Angaben zur Pflegeperson.

3. Wahl der Versorgung: Entweder kaufen Sie die Pflegehilfsmittel selbst und reichen die Rechnungen bei der Kasse ein – oder Sie wählen ein monatliches Pflegepaket über einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

4. Unterschrift nicht vergessen:
Vom Pflegebedürftigen oder der bevollmächtigten Person.

5. Antrag abschicken und Bescheid abwarten: Je nach Pflegekasse kann die Bearbeitung ein paar Tage bis wenige Wochen dauern.
Kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder von Angehörigen gepflegt werden. Dabei ist egal, ob die Pflege durch Familie, Freunde oder ambulante Dienste erfolgt – wichtig ist nur, dass sie nicht vollstationär im Heim leben.
Die Pflegekasse übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) sowie technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme – diese allerdings oft mit Zuzahlung.

Nicht übernommen werden z. B. Alltagsgegenstände wie Waschschüsseln, Toilettenpapier oder Pflegeprodukte wie Cremes und Shampoos. Auch wenn sie im Pflegekontext genutzt werden, gelten sie nicht als Pflegehilfsmittel im Sinne der Kasse.
Nein, ein Pflegegrad ist Voraussetzung, um Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse zu beantragen. Ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit besteht kein Anspruch auf die Kostenübernahme – auch nicht für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde?
Dann schreiben Sie mir einfach eine kurze E-Mail – ich helfe gern weiter.

Diese 5 Pflegehilfsmittel gibt es kostenlos – wenn Sie sie richtig beantragen